Arbeitspapiere

Die Vorlage der Arbeitspapiere zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Pflicht des Arbeitnehmers. Bei Nichtvorlage kommen je nach Bedeutung der nicht vorgelegten Papiere die Abmahnung oder die ordentliche Kündigung in Betracht. Vorzulegen sind grundsätzlich die Lohnsteuerkarte und der Sozialversicherungsausweis. Daneben können aber auch andere Papiere, wie ein Gesundheitszeugnis oder die Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers in Betracht kommen.

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