Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dass ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Verhalten zukünftig nicht mehr akzeptiert wird. Bei erneutem Verstoß muss der Arbeitnehmer daher mit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung rechnen. Zu ihrer Wirksamkeit muss sie dem Arbeitnehmer zugehen und er muss von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen. Nicht jedes Verhalten bedarf jedoch erst der Abmahnung, bevor die fristlose Kündigung erfolgen darf.

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