Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist derjenige, der sich weisungsgebunden in eine fremde Arbeitsorganisation eingliedert. Unter Umständen kann aber auch bei Diensten höherer Art die Arbeitnehmereigenschaft vorliegen, selbst bei einer gewissen Selbständigkeit, denn auch die wirtschaftliche Abhängigkeit und andere Indikatoren können Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft sein. Widersprechen sich die Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses, so sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.

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