Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn sie aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse notwendig wird und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei um einen Kündigungsgrund dem letztendlich eine unternehmerische Entscheidung zugrunde liegt. Diese Unternehmerentscheidung ist in einem engen Rahmen, vornehmlich dem der sozialen Rechtfertigung, gerichtlich überprüfbar.

Siehe auch Kündigung

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