Arbeitsbescheinigung

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer gemäß §312 Drittes Sozialgesetzbuch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Daraus ergibt sich die Art der Tätigkeit, Beginn, Dauer und der Grund für die Beendigung, die Höhe des im letzten Jahr bezogenen Arbeitsentgeltes, sowie ob und wie hoch eine Abfindung ausgezahlt wurde.

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