Abfindung

Es gibt verschiedene Abfindungsarten. Man unterscheidet die individuell vereinbarte Abfindung, die Abfindung nach §10 Kündigungsschutzgesetz, die Sozialplanabfindung und den sogenannten Nachteilsausgleich. Sie hat in den meisten Fällen neben anderen Aufgaben auch eine Entschädigungsfunktion, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Sie ist kein Arbeitsentgelt, so dass keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht, es sei denn, es ist tarifvertraglich oder gesetzlich ausnahmsweise etwas anderes geregelt.

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