Fragerecht

Richtig ist, dass der Arbeitgeber grundsätzlich ein Recht darauf hat, dass der Arbeitnehmer ihm wahrheitsgemäß antwortet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist sich hier jedoch einig, dass dieses Recht nur besteht, sofern der Arbeitgeber zulässige Fragen stellt. Bei unzulässigen Fragen steht dem Arbeitnehmer nicht nur eine Ablehnung der Beantwortung zu, sondern er darf sogar wahrheitswidrig antworten, da andernfalls ggf. die Einstellung auf dem Spiel steht.

Selbstverständlich sind Fragen nach der beruflichen Qualifikation uneingeschränkt zulässig, sofern sie für den angebotenen Arbeitsplatz von Bedeutung ist. Sofern der Arbeitgeber an seiner Frage ein schützenswertes Interesse hat, spricht viel dafür, dass seine Frage auch zulässig ist. Im Zweifelsfalle sollten Sie hierzu jedoch immer kompetenten Rechtsrat suchen, denn die Rechtsprechung ist zum Fragerecht des Arbeitgebers in den letzten Jahren sehr umfangreich geworden.

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