Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist entgegen weit verbreiteter Ansicht keine mündliche Abmachung oder gar einseitige Bekanntmachung des Arbeitgebers. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Gegenstand dieses Vertrages sind grundsätzlich Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrates gehören, insbesondere seinem Mitbestimmungsrecht unterliegen. Das kann z.B. ein Sozialplan sein. Das Gesetz verlangt hier eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Inhalt der getroffenen Regelung darf einzelne Arbeitnehmer oder auch Arbeitnehmergruppen nicht in unbilliger Weise benachteiligen. Dazu existiert eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

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