Befristung

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist gemessen an der Gesamtheit der Arbeitsverhältnisse am Arbeitsmarkt die Ausnahme. Betrachtet man jedoch nur die Berufsanfänger und Neueinstellungen ist diese Quote wesentlich höher und in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Grundsätzlich sind die Arbeitsvertragsparteien bei der Gestaltung des Vertrages frei. Allerdings unterliegt die Befristung einer gewissen gesetzlichen Kontrolle zugunsten des Arbeitnehmers, um die Umgehung des Kündigungsschutzes zu verhindern.

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Informieren Sie sich bei mir über Ihre Rechte und Pflichten.

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