Auskunftspflichten

Auskunftspflichten bestehen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. So muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskunft über seine Tarifgebundenheit geben. Der Arbeitnehmer muss zum Beispiel beim Einstellungsgespräch bestimmte Auskünfte geben, sofern nicht seine Privatsphäre durch die Frage des Arbeitgebers verletzt wird. Es kann sogar eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers bestehen. Das heißt, der Arbeitnehmer muss über bestimmte, das Arbeitsverhältnis betreffende Umstände aufklären, ohne dass der Arbeitgeber erst danach fragen muss. Eine unzulässige Frage des Arbeitgebers beim Einstellungsgespräch darf hingegen vom Arbeitnehmer auch falsch beantwortet werden.

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