Ausbildungsverhältnis

Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, da hier nicht die Arbeitsleistung und die Vergütung, sondern die Ausbildung im Vordergrund steht. Es steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, denn eine für die Auszubildenden negative vertragliche Vereinbarung ist an vielen Stellen gesetzlich ausgeschlossen. Die Ausbildungsvergütung hat angemessen zu sein. Die Auszubildenden dürfen streiken und der Gewerkschaft beitreten. Insofern gelten hier die gleichen Rechte, wie bei einem Arbeitsverhältnis. Sie dürfen jedoch nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden. Dagegen ist bei einem Arbeitsverhältnis die Vereinbarung von Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag möglich.

Für den betrieblichen Teil der Ausbildung gilt, dass den Auszubildenden die Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Das gilt jedoch nicht für den schulischen Teil der Ausbildung, es sei denn, diese Ausbildungsmittel dienen auch der betrieblichen Ausbildung.

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