Rechtsanwältin Cornelia Lehmer |
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AufhebungsvertragDer Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er bedarf der Schriftform. Dadurch soll ein besonderer Schutz vor übereilten und situationsgebundenen Entscheidungen erreicht werden. Grundsätzlich ist die Beendigung durch Aufhebungsvertrag jederzeit möglich. Zurück zu Arbeitsrecht |
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