Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Er ist Anknüpfungspunkt für die inhaltliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses durch staatliches Arbeitsrecht, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung. Für den Abschluss des Arbeitsvertrages bedarf es nicht der Schriftform, es sei denn es ist tarifvertraglich oder gesetzlich ausnahmsweise etwas anderes geregelt. Anders bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag: dann gilt die Schriftform!

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