Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz bezweckt die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Hier steht die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers im Vordergrund. Mit der Entwicklung immer neuer Technologien muss auch der Arbeitsschutz ständig neu definiert werden. Der Arbeitgeber wird hier nicht nur durch staatliches Recht in die Pflicht genommen, sondern auch durch das autonome Recht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, der hier im Rahmen des SGB VII Regelungen trifft. Ihn trifft neben der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch eine Dokumentationspflicht.

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