Rechtsanwältin Cornelia Lehmer |
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AbwicklungsvertragDer Abwicklungsvertrag beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Dies geschieht regelmäßig bereits durch eine vorausgegangene Kündigung. Vielmehr dient der Abwicklungsvertrag, wie der Name schon sagt, nur noch der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. In ihm werden vor allem die Modalitäten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, die während der Kündigungsfrist gelten sollen, als da wären:
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